Im Anschluss an die Buchhaltung erstellen wir alle Arten von Steuererklärungen für Sie. Die Einkommens-, Körperschaft-, Mehrwert-, Straßen-, Immobilien-, Grunderwerbs-, Schenkungs- und eventuell auch die Erbschaftssteuererklärung. Diese Dienste bieten wir im Anschluss an die bei uns geführte Buchhaltung, als auch wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen und von uns nur die Erklärungen erstellen lassen möchten.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung auch wenn Sie kein Unternehmer sind und eine Situation aufkommt, in der eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss.
Wir vertreten Sie bei den Finanzbehörden in allen Bereichen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Bei Prüfungen seitens des Finanzamtes, im Schriftverkehr sowie bei allen persönlichen Verhandlungen. Wir bereiten Ihre Buchhaltungsunterlagen für event. Prüfungen des Finanzamtes vor.